Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk die Individualbesteuerung Schweiz 2026 mit 54 % Ja-Stimmen angenommen – ein historischer Wechsel im Schweizer Steuerrecht. Als Treuhänderin begleite ich viele Ehepaare und Familien, die sich nun fragen: Was ändert sich konkret für uns?

Was ändert sich mit der Individualbesteuerung?
Bisher besteuert der Staat Ehepaare gemeinsam: Er zählt ihre Einkommen zusammen, was durch die Steuerprogression oft zu einer höheren Belastung führt – die sogenannte «Heiratsstrafe». Mit der Reform besteuert der Staat künftig jede Person unabhängig vom Zivilstand individuell. Ausserdem reichen Ehepaare künftig zwei separate Steuererklärungen ein statt einer gemeinsamen.
Die wichtigsten Änderungen bei der direkten Bundessteuer im Überblick:
- Das Stimmvolk hat den Kinderabzug von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind erhöht.
- Der Staat weist Einkommen und Vermögen künftig nach den Eigentumsverhältnissen zu.
- Die Reform passt die Steuertarife an: Sie entlastet tiefe und mittlere Einkommen, während hohe Einkommen etwas stärker belastet werden.
Wer profitiert – wer zahlt mehr?
Ob ein Ehepaar von der Reform profitiert, hängt vor allem von der Einkommensverteilung ab. Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlichem Einkommen zahlen tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Rentnerehepaare, bei denen beide Partner eine ähnlich hohe Rente beziehen.
Wer hingegen als einzige Person im Haushalt ein Einkommen erzielt oder die Einkommen stark ungleich aufteilt, zahlt tendenziell mehr. Darüber hinaus sind auch Unverheiratete mit hohen Einkommen betroffen, weil der Bund die Tarife für die direkte Bundessteuer anpasst.
Wichtig: Die genauen Auswirkungen auf Kantons- und Gemeindesteuern sind noch offen. Da die Kantone Tarifautonomie besitzen, legt jeder Kanton seine eigenen Tarife und Abzüge fest. Deshalb variiert die konkrete Steuerbelastung je nach Wohnkanton.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Obwohl das Stimmvolk das Gesetz bereits angenommen hat, tritt es frühestens am 1. Januar 2032 in Kraft. Der Grund dafür ist die komplexe Umsetzung: Sowohl der Bund als auch die Kantone müssen ihre Tarife, Abzüge und IT-Systeme anpassen. Die Kantone erhalten deshalb eine Übergangsfrist von bis zu sechs Jahren.
Was bedeutet die Individualbesteuerung 2026 für Sie persönlich?
Auch wenn das Gesetz erst 2032 gilt, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Ihrer persönlichen Steuersituation. Denn je nach Einkommensverteilung, Vermögensstruktur und familiärer Situation können sich die Auswirkungen stark unterscheiden.
Besonders relevant ist die Reform ausserdem für Ehepaare mit gemeinsamen Liegenschaften, Wertschriften oder getrennt geführten Konten – weil der Staat die Zuweisung künftig nach Eigentumsverhältnissen vornimmt.
Weitere Informationen: ESTV – admin.ch – https://www.estv.admin.ch/de/individualbesteuerung
Als Treuhänderin mit Standorten in Bremgarten und Zürich begleite ich Sie durch diese Veränderungen – persönlich, unkompliziert und vorausschauend. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.