Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen

Die Covid-19-Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Dank der Härtefallhilfen von Bund und Kantonen konnten mehr als 35’000 Unternehmen mit über 5,3 Milliarden Franken unterstützt werden. Diese Unterstützung war jedoch an strikte Bedingungen geknüpft – darunter ein vierjähriges Dividendenverbot. Mit einer neuen Regelung wird nun auch der Liquidationsgewinn berücksichtigt, was insbesondere Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer spürbar entlastet.

Schweizer Banknoten mit einer Lupe und dem Text Corona Virus – Fokus auf Liquidationsgewinne.

Was ändert sich?

Am 27. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, dass Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Dividendenverbot gelten. Damit reagiert die Regierung auf eine Motion des Parlaments, die auf die besonderen Umstände von Einzelunternehmen abzielt.

Hintergrund des Dividendenverbots

Das Dividendenverbot sollte sicherstellen, dass die Härtefallhilfen ausschließlich für den Fortbestand der Unternehmen eingesetzt werden und nicht zur Gewinnerzielung verwendet werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Verbot bei der Liquidation von Einzelunternehmen – etwa durch Pensionierung, Tod des Unternehmers oder externe Faktoren wie die Kündigung eines Mietvertrags – zu Problemen führen kann.

Welche Unternehmen profitieren?

Die neue Regelung gilt ausschließlich für Einzelunternehmen. Bei Liquidationsgewinnen, die durch den Verkauf von Firmenvermögen entstehen, können die Kantone künftig auf Rückforderungen verzichten, sofern keine missbräuchliche Nutzung der Härtefallhilfen vorliegt. Für Kollektivgesellschaften und andere Unternehmensformen bleibt die bisherige Regelung unverändert.

Warum ist diese Änderung wichtig?

  • Praxisnahe Lösung: Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Firma auch bei unerwarteten Ereignissen wie Pensionierung oder Tod ohne zusätzliche finanzielle Belastungen schließen.
  • Entlastung der Kantone: Die Kantone erhalten mehr Flexibilität, um Einzelfälle fair zu beurteilen.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit: Die Änderungen fördern eine gerechte Anwendung der Härtefallhilfen, ohne deren ursprünglichen Zweck zu gefährden.

Wie geht es weiter?

Der Bundesrat wird die nötigen Anpassungen in den Covid-19-Härtefallverordnungen bis Ende April 2025 vornehmen. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Fazit

Diese Änderung schafft eine wichtige Entlastung für Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die während der Pandemie von den Härtefallhilfen profitieren konnten. Sie zeigt, dass auch komplexe Regelwerke in der Praxis angepasst werden können, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Buchhaltung und Liquidation Ihres Unternehmens? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne, um die besten Lösungen für Ihre individuelle Situation zu finden.