MWST Änderungen Schweiz 2025
MWST-Regeln in der Schweiz ab 2025
Neue MWST-Regeln in der Schweiz ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in der Schweiz bedeutende Änderungen bei der Mehrwertsteuer (MWST). Diese neuen Regeln betreffen viele Unternehmen und sollen den Umgang mit der MWST erleichtern, gleichzeitig aber auch einige Abläufe verändern. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen die wichtigsten Änderungen – leicht verständlich und mit konkreten Tipps, wie Sie sich darauf vorbereiten können.


1. Jährliche MWST-Abrechnung: Weniger Aufwand für kleine Unternehmen

Bislang mussten Unternehmen ihre MWST in der Regel vierteljährlich abrechnen. Das bedeutete, alle drei Monate die Zahlen zu prüfen, die Steuer zu berechnen und die Abrechnung einzureichen. Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmen nun wählen, die MWST nur einmal im Jahr abzurechnen.

Für wen ist das interessant?
Besonders kleine Unternehmen, die keine großen Umsätze machen, profitieren von dieser Änderung. Der administrative Aufwand reduziert sich dadurch erheblich.

Was bleibt?
Auch wenn die Abrechnung nur jährlich erfolgt, müssen Unternehmen während des Jahres sogenannte Akontozahlungen leisten. Diese Vorauszahlungen basieren auf dem geschätzten Jahresumsatz. Am Jahresende erfolgt dann die endgültige Abrechnung.

Weitere Informationen zur jährlichen Abrechnung und den Voraussetzungen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).


2. Mehr Möglichkeiten bei der Saldosteuersatzmethode

Die Saldosteuersatzmethode ist eine vereinfachte Art, die MWST abzurechnen. Dabei zahlen Unternehmen einen festen Prozentsatz ihres Umsatzes, ohne die MWST von Lieferanten separat zu berücksichtigen. Ab 2025 gibt es hier einige Neuerungen:

  • Unternehmen können nun mehr als zwei unterschiedliche Saldosteuersätze anwenden. Das ist praktisch, wenn Sie verschiedene Dienstleistungen oder Produkte anbieten, die jeweils unterschiedliche MWST-Sätze haben.
  • Wenn Sie von dieser Methode zu einer anderen wechseln (oder umgekehrt), müssen Sie die Übergangsphase gut planen. Es können Nachzahlungen oder Korrekturen notwendig werden.

Diese Änderungen schaffen mehr Flexibilität, erfordern aber auch eine sorgfältige Planung.


3. Klarere Regeln für Online-Plattformen

Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen über eine Online-Plattform verkaufen, zum Beispiel über einen Marktplatz, gibt es ab 2025 neue Regeln. Die Plattform übernimmt in vielen Fällen die Verantwortung für die MWST. Das bedeutet, dass die Plattform die Steuer erhebt und abführt, sodass Sie sich als Anbieter weniger darum kümmern müssen.

Das betrifft insbesondere:

  • Plattformen, die physische Produkte verkaufen.
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen, die ihre Leistungen über Plattformen vertreiben.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Plattform Ihnen die notwendigen Informationen zur MWST bereitstellt, und passen Sie Ihre Prozesse entsprechend an.


4. Neue Vorschriften für Subventionen

Erhalten Sie Subventionen oder finanzielle Unterstützung? Ab 2025 gibt es klarere Regeln, wie diese Gelder im Rahmen der MWST behandelt werden. Diese Änderungen betreffen vor allem Unternehmen, die regelmäßig öffentliche Fördermittel erhalten.


5. Elektronische Abgabe wird Pflicht

Die Digitalisierung macht auch vor der MWST nicht halt: Ab 2025 müssen alle MWST-Meldungen elektronisch eingereicht werden. Damit sollen die Prozesse beschleunigt und der Aufwand reduziert werden. Falls Sie Ihre Meldungen bisher in Papierform eingereicht haben, ist es jetzt an der Zeit, auf digitale Tools umzusteigen.

Die genauen Anforderungen für die elektronische Abgabe beschreibt die ESTV auf ihrer Webseite.


Was bedeuten diese Änderungen für Ihr Unternehmen?

Die neuen Regeln sind darauf ausgelegt, die Abläufe zu vereinfachen, aber sie erfordern auch, dass Unternehmen ihre Prozesse anpassen. Einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Überprüfen Sie Ihre Abrechnungsmethode: Nutzen Sie die Gelegenheit, zu prüfen, ob die Saldosteuersatzmethode oder die Pauschalsteuersatzmethode für Ihr Unternehmen besser geeignet ist.
  • Bereiten Sie sich auf die elektronische Abgabe vor: Wenn Sie bisher keine Software für die MWST nutzen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut zu machen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder: Ein Experte kann Ihnen helfen, die neuen Regeln zu verstehen und Ihre Prozesse anzupassen.

Wie kann ich Sie unterstützen?

Als Treuhänderin mit langjähriger Erfahrung helfe ich Ihnen gerne, sich auf die neuen Anforderungen ab 2025 vorzubereiten. Ich biete Ihnen:

  • Beratung zu den Änderungen: Ich erkläre Ihnen, was die neuen Regeln für Ihr Unternehmen bedeuten und wie Sie sich darauf einstellen können.
  • Optimierung Ihrer Prozesse: Ich unterstütze Sie bei der Umstellung auf die elektronische Abgabe und der Wahl der passenden Abrechnungsmethode.
  • Individuelle Lösungen: Jedes Unternehmen ist anders. Ich finde mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Ihre MWST-Abrechnung.

Kontaktieren Sie mich noch heute!

Die Änderungen treten zwar erst 2025 in Kraft, aber eine frühzeitige Vorbereitung zahlt sich aus. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre MWST-Abrechnung auch in Zukunft problemlos funktioniert.

Autorin: Alexandra Ivanova
www.adea-treuhand.ch
Ihre Expertin für Buchhaltung, Steuern und Digitalisierung in der Schweiz


Mit den richtigen Anpassungen können Sie die neuen MWST-Regeln nicht nur einhalten, sondern auch von ihnen profitieren. Ich freue mich darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten!